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Wie beantrage ich Akteneinsicht?

Kurze Anleitung, wie man Akteneinsicht nach IFG beantragt und was dabei zu beachten ist

Die Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes gewähren grundsätzlich jeder Person Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei muss kein besonderer Grund angegeben werden. Das Interesse allein reicht als Grund.

Hilfreich ist es, möglichst genau nach der gewünschten Akte zu fragen. Allerdings sind die Behörden auch verpflichtet, Hilfestellung zu leisten zum Auffinden der gefragten Akte.

Der Antrag auf Aktenauskunft bedarf keiner besonderen Form. Es muss also nicht unbedingt ein Brief sein. E-Mail, Fax oder sogar ein Telefonanruf genügen. Allerdings sollte für spätere Streitfälle die Schriftform eingehalten werden.

Der Antrag sollte einen Hinweis darauf enthalten, dass eine Ablehnung rechtsmittel-fähige Begründung enthalten sollte.


Beispiel:
Name
Anschrift

Behörde
ggf. Abteilung


Ort, Datum

Antrag auf Akteneinsicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Einsicht in die Akte/Unterlage..
(möglichst genaue Beschreibung) nach dem Informationsfreiheitsgesetz des
Bundes / Landes xx .
Sollten Gründe für Einschränkungen der Auskunft zum Beispiel wegen des

vorrangigen Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bezüglich
eines Teils einer Akte vorliegen, bitte ich um Übersendung oder
Möglichkeit der Einsichtnahme der anderen Aktenteile und eine
Begründung für die Ablehnung der Einsicht in die jeweiligen Teile der
Akte.

Sie können mir die Unterlagen an oben genannte Anschrift, gern auch
in elektronischer Form auf CD-ROM oder per E-Mail an [E-Mailadresse], übersenden.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir
zu entrichten sind.

Mit freundlichen Grüßen


von Frank RosengartZuletzt verändert: 06.03.2006 16:20